Wir sind ein auf das Arbeitsrecht sowie
Beamtenrecht spezialisiertes Anwaltsbüro.

Wir sind ein auf das Arbeitsrecht sowie Beamtenrecht spezialisiertes Anwaltsbüro.

Nicht nur zu den allgemein üblichen Bürozeiten ist die Kanzlei erreichbar. Arbeitsort und Wohnort liegen oft weit auseinander. Daher gehe ich auf individuelle Terminwünsche ein und bin bundesweit tätig. Für diejenigen, die im Gießener Raum wohnen und hier oder in Frankfurt arbeiten oder für ein Hamburger Unternehmen tätig sind, ist meine Kanzlei ebenso die richtige Adresse wie für jene, die zum Arbeiten nach Mittelhessen kommen.

Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht
bin ich auf allen Gebieten des
Arbeitsrechts tätig.
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Beamtenrecht

Ich stehe meinen Mandanten bei beamtenrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung.
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Sozialrecht

Im Sozialrecht stehe ich Ihnen in sämtlichen Fragen des Bezugs von Arbeitslosengeld I sowie des Schwerbehindertenrechts zur Seite.
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Rechtsanwalt Ralf Pairan

Rechtsanwalt

RALF PAIRAN

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich auf allen Gebieten des Arbeitsrechts tätig.

Kündigungsschutzrecht

Betriebsverfassungs- und
Personalvertretungsrecht

Öffentlicher Dienst/Kirche

Ralf Pairan ist seit 1992 als Rechtsanwalt tätig und seither auf das
Arbeitsrecht (seit 1996 als Fachanwalt für Arbeitsrecht) spezialisiert.

Ralf Pairan ist seit 1992 als Rechtsanwalt tätig und seither auf das Arbeitsrecht (seit 1996 als Fachanwalt für Arbeitsrecht) spezialisiert.

Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen auf dem Gebiet des Kündigungsschutzrechts einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten wie Abmahnung, Freistellung, Zeugnis, Änderungskündigung, Abfindung und des Betriebsverfassungsrechts.

Ich stehe Ihnen bei Streitigkeiten über den Inhalt eines Zeugnisses, bei Problemen mit der Vergütung, dem Urlaub, Mobbing, einer Teilzeitbeschäftigung oder der Befristung Ihres Arbeitsvertrages bei.

Auch bei Fragen hinsichtlich der Eingruppierung / Höhergruppierung und der im öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge (TVöD, TV-L) können Sie mich in Anspruch nehmen.
Da ich auch speziell im Bereich des öffentlichen Dienstes tätig bin, zählen auch Fragen des Beamtenrechts und des Personalvertretungsrecht zu den von mir betreuten Mandaten.“

Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich auf diesem Fachgebiet permanent fortbilden.

Beamtenrecht

Beamtenrecht

Ich stehe meinen Mandanten bei beamtenrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung.

Bei Auseinandersetzungen hinsichtlich Besoldung, Beurteilung und Dienstfähigkeit werden Sie kompetent beraten und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren und vor dem Verwaltungsgericht von mir vertreten.

Die gilt auch im Zusammenhang von Auswahlentscheidungen bei Beförderungen. Sollten Sie bei Stellenbesetzungsverfahren benachteiligt werden, vertrete ich Sie im Konkurrentenstreitverfahren.

Bei behaupteten Dienstvergehen unterstütze ich Sie im behördlichen Disziplinarverfahren und vertrete Sie bei Disziplinarklagen.

Bei Auseinandersetzungen hinsichtlich Besoldung, Beurteilung und Dienstfähigkeit werden Sie kompetent beraten und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren und vor dem Verwaltungsgericht von mir vertreten.

Die gilt auch im Zusammenhang von Auswahlentscheidungen bei Beförderungen. Sollten Sie bei Stellenbesetzungsverfahren benachteiligt werden, vertrete ich Sie im Konkurrentenstreitverfahren.

Bei behaupteten Dienstvergehen unterstütze ich Sie im behördlichen Disziplinarverfahren und vertrete Sie bei Disziplinarklagen.

Sozialrecht

Sozialrecht

Im Sozialrecht stehe ich Ihnen in sämtlichen Fragen des Bezugs von
Arbeitslosengeld I sowie des Schwerbehindertenrechts zur Seite.
Häufig werden unrichtige Sachverhalte für eine Kündigung herangezogen, aufgrund derer die Agentur für Arbeit zunächst gleichwohl eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängt. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist man daher außer mit dem Wegfall des Arbeitseinkommens auch mit fehlendem Arbeitslosengeld konfrontiert.
Für das Arbeitsrecht der Schwerbehinderten gelten besondere Bedingungen. Die Erlangung des Schwerbehindertenschutzes unterliegt den sozialrechtlichen Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX.
Kanzlei Schild
Ralf Pairan im Sekretariat
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